|
 |
Mindestvertragslaufzeit Telekom |
Single-Play: Call Tarife
Bei den Call-Tarifen "Call Start", "Call Basic" und "Call Comfort" besteht eine Mindesvertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat, also müssen Kunden idealerweise im zehnten Monat die Kündigung einreichen.
Double-Play: Call & Surf Komplettpakete
Bei den Call-&-Surf-Tarifen"Call & Surf Basic", "Call & Surf Comfort" sowie "Call & Surf Comfort Plus" beträgt die Vertragslaufzeit aktuell 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls einen Monat.
Triple-Play - Entertain-Angebote: Entertain Basic, Comfort und Premium
Die Mindestvertragslaufzeit bei den Entertain-Tarifen, namentlich also "Entertain Basic", "Entertain Comfort" und "Entertain Premium", beträgt ebenfalls 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Das gilt ebenso für die VDSL-Tarife der Entertain-Produkte.
Nach Ablauf der 12 bzw. 24 Monate wird der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängert. Die Kündigungsfrist von einem Monat bleibt weiterhin bestehen.
Bei älteren Tarifen kann die Kündigungsfrist drei Monate betragen. Ob das bei Ihrem Tarif zutrifft, entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Telekom-Vertrags.
Bei den optionalen Spartarifen "CountryFlat", "CountryFlat II" und "Festnetz zu Mobil" beträgt die Kündigungsfrist sechs Werktage. Eine Mindestvertragslaufzeit existiert bei solchen Options-Tarifen nicht. |
|
Sonderkündigungsrecht
In einigen Fällen ist eine Kündigung vor Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Ein Umzug
ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Ist der neue Wohnort jedoch noch nicht für DSL oder den Telefonanschluss erschlossen, kann man ein Sonderkündigungsrecht beantragen. Eine Sonderkündigung ist außerdem möglich, wenn bestimmte Bandbreiten, die in den Leistungsbeschreibungen des Tarifs garantiert werden, deutlich unterschritten werden. |
| Tipp: Bei einer Sonderkündigung zeigt sich T-Home vielfach kulant. In diversen Fällen besteht die Möglichkeit des "Freikaufens" aus dem Vertrag. Das bedeutet: Bei Zahlung eines bestimmten Betrages kann man den Vertrag vorzeitig beenden. Der zu entrichtende Betrag fällt dabei i. d. R. geringer aus als jene noch fälligen Grundgebühren, die bis zum Vertragsende fällig wären. |
 |
Neue Wohnung - langjährige Vertragspartner der T-Com ziehen zusammen
Wenn Personen zusammen eine neue Wohnung beziehen und diese bislang einen DSL- oder Telefonanschluss von T-Home nutzen, kann der Vertrag auch ohne Ausgleichszahlung oder Zahlung der Grundgebühren vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet der jeweilige Kundenberater der Deutschen Telekom. |
Fazit
Wer seinen bestehenden Vertrag mit der Deutschen Telekom definitiv kündigen möchte, dem bieten sich hierzu vielfältige Möglichkeiten. Insbesondere gilt dies nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zwar prinzipiell, doch wird dieses von Vertriebsmitarbeitern der T-Home individuell geprüft. Von einer Kündigung, ohne eine vorherige persönliche Beratung in einen T-Punkt oder telefonisch, raten wir ab.
Unser Tipp: Prüfen Sie sorgsam, ob wirklich keiner der aktuellen Tarife Ihren Vorstellungen entspricht und schreiten Sie erst dann zur Tat. |
|
|