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Kaum ein Telefon- oder DSL-Anschluss-Vertrag ist für die Ewigkeit bestimmt. Sei es, dass ein Umzug ansteht oder weil ein anderer Anbieter einfach bessere Konditionen hat. In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag mit der Telekom ganz unproblematisch kündigen.
Insbesondere bei älteren, bereits länger bestehenden Verträgen sollten Sie jedoch nicht vorschnell handeln. In den letzten Jahren hat die Telekom neue Tarifformen wie beispielsweise Call & Surf entwickelt, die einen
Telefonanschluss mit einem schnellen Internet-Zugang bündeln. |
Sehen Sie sich daher zunächst auf der Website von T-Home um und überlegen Sie sich, ob Sie mit einem dieser modernen Tarife nicht besser fahren. Ein Wechsel lässt sich dann normalerweise sehr einfach per Telefon oder übers Internet organisieren. Falls Sie sich jedoch dennoch zu einer Kündigung entschließen, sollten Sie einige Punkte beachten. |
Telefonanschluss kündigen
Doch zunächst einmal sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Anschluss überhaupt kündigen müssen. Denn wenn Sie beispielsweise lediglich innerhalb Ihrer Stadt umziehen, können Sie Ihren Vertrag und Ihre Rufnummer problemlos mit in die neue Wohnung nehmen – auch wenn die in einem anderen Stadtviertel liegt. Und auch wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, können Sie Ihren Telekom-Anschluss einfach ummelden. Sie erhalten dann jedoch eine neue Telefonnummer. |
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dazu schicken Sie ein formloses Schreiben entweder per Fax an die kostenlose Rufnummer 0800 - 33 010 09 oder per Post an
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn |
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Der Brief könnte etwa folgendermaßen aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Telefonanschluss fristgerecht zum __.__.__ (hier Datum angeben)
Kundennummer: 123456789
Rufnummer: 0123 / 456 789 0
Anschrift:
Max Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann |
| Das Schreiben muss Ihre Kundennummer, die bisherige Rufnummer und Ihre Anschrift enthalten, sonst kann die Kündigung nicht bearbeitet werden. Außerdem braucht die Telekom Ihre Unterschrift, sonst ist die Kündigung nicht gültig. |
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Kündigungsfristen beachten
Achten Sie auf die Kündigungsfrist! Sie ist häufig per Vertrag auf drei Monate festgelegt. Welche Frist bei Ihrem Anschluss gültig ist, erfahren Sie aus dem Originalvertrag oder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auch online einsehen können.
Denken Sie zudem daran, dass Sie zwar zusammen mit dem Telefonanschluss auch Ihren DSL-Anschluss bei der Telekom kündigen. Der Internet-Zugang jedoch, also beispielsweise die DSL-Flatrate, läuft über einen anderen Anbieter, also etwa über T-Online, und kann auch nur dort gekündigt werden. Achten Sie auch hier auf die Kündigungsfrist und eine eventuell noch nicht erreichte Mindestvertragslaufzeit. |
Fazit
Die Kündigung des Telefonanschlusses wegen eines Umzugs ist heute oft gar nicht mehr erforderlich – Sie können den Vertrag und oft auch die Rufnummer einfach mit in Ihr neues Heim nehmen.
Falls Sie aus anderen Gründen kündigen wollen, schicken
Sie der Telekom ein Fax oder ein Brief nach dem oben beschriebenen Muster.
Eine Kündigung des Telekom-Vertrags kann allerdings auch aus finanziellen Überlegungen zweck-mäßig sein. Neukunden-Angebote werden von T-Home regelmäßig subventioniert. Auf diese Weise kommen Sie (durch die Kündigung) eventuell in die Gunst von T-Home-Aktionsangeboten, die beispielsweise die Zahlung des Bereitstellungspreises nach einem Wohnungswechsel überflüssig macht.
Prinzipiell gilt: Es ist empfehlenswert den bestehenden Telekom-Vertrag in einem Abstand von zwei Jahren dahingehend zu prüfen, ob T-Home ggf. inzwischen preisgünstigere Kombitarife anbietet. Das ist meistens der Fall. |
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